Sie sind Immobilienmakler und gleichzeitig Wohnimmobilienverwalter?

Unsere Kurspakete gemäß § 34c GewO für alle, die eine doppelte Weiterbildungsverpflichtung haben.

Kurspakete 2 x 20 Stunden

Anwendung professionelles Immobilienmarketing - 2 x 20 Stunden (Makler + Verwalter)

Anwendung prof. Immobilienmarketing - Teil1 - 20 Stunden (Makler)

Kurskennung: IM-MKT1-20h

Lernen Sie erste Marketingprinzipien für Immobilienmakler erfolgreich anzuwenden.

Anwendung prof. Immobilienmarketing - Teil2 - 20 Stunden (Verwalter)

Kurskennung: HV-MKT2-20h

Lernen Sie weitere Marketingprinzipien für Verwalter erfolgreich anzuwenden.

Gesamtpreis bei Einzelbuchung: 998,- €

inkl. ges. MwSt.

Kombipreis: 799,- €

inkl. ges. MwSt.

Bauschäden Kurs - 2 x 20 Stunden (Makler + Verwalter)

Bauschäden Kurs für Immobilienmakler - 20 Stunden (Makler)

Kurskennung: BAU20M

Lernen Sie Bauschäden zu erkennen und zu bewerten.

Bauschäden Kurs für Wohnimmobilien­verwalter - 20 Stunden (Verwalter)

Kurskennung: BAU20V

Lernen Sie Bauschäden zu erkennen und zu bewerten.

Gesamtpreis bei Einzelbuchung: 998,- €

inkl. ges. MwSt.

Kombipreis: 799,- €

inkl. ges. MwSt.

Sie würden gerne zwei andere Kurse kombinieren?
Weitere Kurspakete sind auf Anfrage möglich. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

So einfach geht's:

1. Anmeldung

2. Versand des Schulungsmaterials

3. Einloggen und Kurs aufrufen

4. Loslernen

Nach Abschluss erhalten Sie kostenlos das Zertifikat und die gesetzliche Erklärung im Download

Kursablauf:

  1. Sie lesen unser Angebot und den hier zur Verfügung gestellten Kurs-Ablaufplan.
  2. Sie entscheiden sich für einen von uns angebotenen Kurs.
  3. Sie geben Ihre Daten ein und legen Ihre Zugangsdaten fest.
  4. Sie entscheiden sich für eine Zahlungsoption.
  5. Sie bestellen das von Ihnen gewünschte Produkt.
  6. Wir bestätigen Ihren Kundenaccount und schalten diesen frei.
  7. Sie erhalten per E-Mail eine Bestellbestätigung.
  8. Je nach gewählter Zahlungsoption, bezahlen Sie Ihr bestelltes Produkt.
  9. Sie erhalten Ihre Rechnung.
  10. Sie erhalten, je nach Produkt Ihr Schulungsmaterial.
  11. Nun können Sie mit dem Kurs beginnen.
  12. Dazu melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
  13. Nach dem ausführlichen Lesen der Kurs-Anleitung können Sie mit Ihrem Selbststudium beginnen.
  14. Sie sehen die erste Lernerfolgskontrolle (LEK).
  15. Speichern oder drucken Sie sich die Lernerfolgskontrollen (LEK) aus. Sie benötigen alle Lernerfolgskontrollen (LEK) als Nachweis Ihrer Weiterbildung.
  16. Lesen Sie auf Ihrem ausgedruckten Fragebogen die erste Frage / Aufgabe.
  17. Lösen Sie die gestellten Aufgaben gemäß der Kursanleitung.
  18. Beschäftigen Sie sich mit den erhaltenen Informationen und verinnerlichen Sie sich diese.
  19. Nachdem Sie alle Fragen / Aufgaben des Fragebogens erarbeitet haben öffnet sich die nächste Lernerfolgskontrolle.
  20. Verfahren Sie so weiter, bis Sie alle zum Kurs gehörigen Lernerfolgskontrollen im Selbststudium erarbeitet haben.
  21. Unterschreiben Sie Ihre ausgedruckte LEK und heften Sie sich diese als Nachweis Ihrer Weiterbildung zu Ihren Unterlagen.
  22. Nach erfolgreicher Bearbeitung des gesamten Kurses öffnet sich Ihre Erklärung / Weiterbildungsbescheinigung und Ihr persönliches Zertifikat.

Viel Erfolg!

Auszug aus dem Bundesgesetzblatt

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 552 — 554)

(Fundstelle: Gesetze im Internet/ Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz/MaBV Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2018 Teil I Nr. 16, §15b Weiterbildung: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/__15b.html )

Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter:

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/anlage_1.html

Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV) § 15b Weiterbildung.

(1) Wer nach § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung zur Weiterbildung verpflichtet ist, muss sich fachlich entsprechend seiner ausgeübten Tätigkeit weiterbilden. Die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung sind an den Vorgaben der Anlage 1 auszurichten. Die Weiterbildung kann in Präsenzform, in einem begleiteten Selbststudium, durch betriebsinterne Maßnahmen des Gewerbetreibenden oder in einer anderen geeigneten Form erfolgen. Bei Weiterbildungsmaßnahmen in einem begleiteten Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung erforderlich. Der Anbieter der Weiterbildung muss sicherstellen, dass die in Anlage 2 aufgeführten Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme eingehalten werden. Der Erwerb eines Ausbildungsabschlusses als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau oder eines Weiterbildungsabschlusses als Geprüfter Immobilienfachwirt oder Geprüfte Immobilienfachwirtin gilt als Weiterbildung.

(2) Die zur Weiterbildung verpflichteten Gewerbetreibenden sind verpflichtet, nach Maßgabe des Satzes 2 Nachweise und Unterlagen zu sammeln über Weiterbildungsmaßnahmen, an denen sie und ihre zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten teilgenommen haben. Aus den Nachweisen und Unterlagen müssen mindestens ersichtlich sein:

1. Name und Vorname des Gewerbetreibenden oder der Beschäftigten,

2. Datum, Umfang, Inhalt und Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme sowie

3. Name und Vorname oder Firma sowie Adresse und Kontaktdaten des in Anspruch genommenen Weiterbildungsanbieters.

Die in Satz 1 genannten Nachweise und Unterlagen sind fünf Jahre auf einem dauerhaften Datenträger vorzuhalten und in den Geschäftsräumen aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt wurde.

(3) Die für die Erlaubniserteilung zuständige Behörde kann anordnen, dass der Gewerbetreibende ihr gegenüber eine unentgeltliche Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht in den vorangegangenen drei Kalenderjahren durch ihn und seine zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten abgibt. Die Erklärung kann elektronisch erfolgen.

(4) Für zur Weiterbildung verpflichtete Gewerbetreibende und ihre zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten, die im Besitz eines Ausbildungsabschlusses als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau oder eines Weiterbildungsabschlusses als Geprüfter Immobilienfachwirt oder Geprüfte Immobilienfachwirtin sind, beginnt die Pflicht zur Weiterbildung drei Jahre nach Erwerb des Ausbildungs- oder Weiterbildungsabschlusses.

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 552 — 554)

(Fundstelle Gesetze im Internet/ Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz/ https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/anlage_1.html)

Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter

(Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV)

Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)

 

A. Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Immobilienmakler

 

1. Kundenberatung

1.1 Serviceerwartungen des Kunden
1.2   Besuchsvorbereitung/Kundengespräch/Kundensituation

1.3   Kundenbetreuung

2. Grundlagen des Maklergeschäfts

2.1   Teilmärkte des Immobilienmarktes
2.2   Preisbildung am Immobilienmarkt
2.3   Objektangebot und Objektanalyse
2.4   Die Wertermittlung
2.5   Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
2.6   Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich

2.7   Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich

3. Rechtliche Grundlagen

3.1 Bürgerliches Gesetzbuch
3.1.1 Allgemeines Vertragsrecht
3.1.2  Maklervertragsrecht
3.1.3  Mietrecht
3.1.4  Grundstückskaufvertragsrecht
3.1.5  Bauträgervertragsrecht
3.2  Grundbuchrecht
3.3  Wohnungseigentumsgesetz
3.4  Wohnungsvermittlungsgesetz
3.5  Zweckentfremdungsrecht
3.6  Geldwäschegesetz
3.7  Makler- und Bauträgerverordnung
3.8  Informationspflichten des Maklers
3.8.1  Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
3.8.2  Telemediengesetz
3.8.3  Preisangabenverordnung
3.8.4  Energieeinsparverordnung

4. Wettbewerbsrecht

4.1.1  Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze

4.1.2  Unzulässige Werbung

5. Verbraucherschutz

5.1.1  Grundlagen des Verbraucherschutzes
5.1.2  Schlichtungsstellen

5.1.3  Datenschutz

6. Grundlagen Immobilien und Steuern

6.1  Einkommensteuern
6.2  Körperschaftsteuern
6.3  Gewerbesteuer
6.4  Umsatzsteuer
6.5  Bewertungsgesetzabhängige Steuern

6.6  Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern)

7. Grundlagen der Finanzierung

7.1  Allgemeine Investitionsgrundlage und Finanzierungsrechnung
7.2  Kostenerfassung
7.3  Eigenkapital und Kapitaldienstfähigkeit
7.4  Kosten einer Finanzierung
7.5  Kreditsicherung und Beleihungsprüfung
7.6  Förderprogramme, Wohnriester
7.7  Absicherung des Kreditrisikos im Todesfall
7.8  Steuerliche Aspekte der Finanzierung

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 552 — 554)

(Fundstelle Gesetze im Internet/ Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz/ https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/anlage_1.html)

Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter

(Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV)

Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)

B. Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter

1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft

1.1 Lebenszyklus der Immobilie
1.2 Abgrenzung Facilitymanagement- Gebäudemanagement
1.3 Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
1.4 Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
1.5 Umwelt und Energiethemen im Immobilienbereich

2. Rechtliche Grundlagen

2.1 Bürgerliches Gesetzbuch
2.1.1 Allgemeines Vertragsrecht
2.1.2 Mietrecht
2.1.3 Werkvertragrecht
2.1.4 Grundstücksrecht
2.2 Grundbuchrecht
2.3 Wohnungseigentumsgesetz
2.4 Rechtsdienstleistungsgesetz
2.5 Zweckentfremdungsgesetz
2.6 Makler- und Bauträgerverordnung
2.7 Betriebskostenverordnung
2.8 Heizkostenverordnung
2.9 Trinkwasserverordnung
2.10 Wohnflächenverordnung
2.11 Grundzüge des Mietprozess- und Zwangsvollstreckungsrechts
2.12 Informationspflichten des Verwalters
2.12.1 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
2.12.2 Telemediengesetz
2.12.3 Preisangabenverordnung
2.12.4 Energieeinsparverordnung

3. Kaufmännische Grundlagen

3.1 Allgemeine kaufmännische Grundlagen
3.1.1 Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung
3.1.2 Externes und internes Rechnungswesen
3.2 Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters
3.2.1 Sonderumlagen/Instandhaltungsrücklage
3.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
3.2.3 Hausgeld, Mahnwesen
3.3 Spezielle kaufmännische Grundlagen des Mietverwalters
3.3.1 Rechnungswesen
3.3.2 Verwaltung von Konten
3.3.3 Bewirtschaftung

4. Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten

4.1 Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
4.2 Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
4.3 Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
4.4 Pflichten des WEG-Verwalters
4.4.1 Durchführung von Eigentümerversammlungen
4.4.2 Beschlussfassung
4.4.3 Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
4.5 Sonstige Aufgaben des WEG-Verwalters
4.5.1 Verwalterbestellung, Verwaltervertrag
4.5.2 Verwaltungsbeirat
4.5.3 Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
4.6 Objektmanagement

5. Verwaltung von Mietobjekten

5.1 Bewirtschaftung von Mietobjekten
5.2 Objektmanagement
5.3 Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
5.4 Sonstige Aufgaben des Mietverwalters
5.4.1 Vermietung
5.4.1.1 Mieterauswahl
5.4.1.2 Ausgestaltung des Mietvertrages
5.4.1.3 Mieterhöhungen und Mietsicherheiten
5.4.2 Allgemeine Verwaltung der Mietwohnung
5.4.2.1 Bearbeitung von Mängelanzeigen
5.4.2.2 Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
5.4.2.3 Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen

6. Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung

6.1 Baustoffe und Baustofftechnologie
6.2 Haustechnik
6.3 Erkennen von Mängeln
6.4 Verkehrssicherungspflichten
6.5 Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanung; modernisierende Instandhaltung
6.6 Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
6.7 Altersgerechte und barrierefreie Umbauten
6.8 Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln
6.9 Dokumentation

7. Wettbewerbsrecht

7.1.1 Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
7.1.2 Unzulässige Werbung

8. Verbraucherschutz

8.1.1 Grundlagen des Verbraucherschutzes
8.1.2 Schlichtungsstellen
8.1.3 Datenschutz

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