“Ein fleißiges Team, bestehend aus lieben Kollegen und tollen Fachbüchern!
In dem nebenstehenden Video erkläre ich Ihnen was es mit der Online-Plattform MAKLERBILDUNG.ONLINE auf sich hat.
Klicken Sie dazu einfach auf den kleinen Pfeil.”
Wer steckt hinter Maklerbildung.online?
“Ein fleißiges Team, bestehend aus lieben Kollegen und tollen Fachbüchern!
In dem nebenstehenden Video erkläre ich Ihnen was es mit der Online-Plattform MAKLERBILDUNG.ONLINE auf sich hat.
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Christine Trilsbeek-Richlitzki
“Als langjährige Unternehmerin und ausgebildete Immobilienmaklerin möchte ich den zur Weiterbildung verpflichteten Personen aus der Immobilienbranche fachlich fundierte Weiterbildungskurse zugänglich machen. Dabei stehen für mich die Qualität der angebotenen Weiterbildung und das Preis-Leistungsverhältnis im Vordergrund. Aus diesem Grund habe ich mich mit MAKLERBILDUNG.ONLINE auch den strengen Anforderungen einer Zertifizierung gestellt.
Mein Steckenpferd ist schwierige Herausforderungen zu meistern. Dazu gehören interessante Kurse für meine Online-Plattform zu entwickeln ebenso, wie auch Teilnehmer mit unserem Support persönlich und zeitnah zu unterstützen. Dabei werde ich nicht nur fachlich, sondern auch technisch gefordert. Immer nach der Devise des Ralph Waldo Emerson.”
“Glück ist ein Parfum, das du nicht auf andere sprühen kannst, ohne selbst ein paar Tropfen abzubekommen”
Ralph Waldo Emerson
Weiterbildungskurse mit Qualitätsfaktor!
Die Norm DIN ISO 29993:2018 ist relativ neu und ein Nachweis international akzeptierter Bildungsdienstleistungsqualität auf höchsten Niveau. Sie findet immer dann Anwendung, wenn die konkrete Lerndienstleistung mit einer hohen Qualität im Mittelpunkt steht und nicht nur das Management des Lerndienstleisters. Durch die erfolgreiche Zertifizierung als Lerndienstleister bieten wir unseren Teilnehmern somit die Möglichkeit selber eine qualifizierte Weiterbildung zu erhalten. Nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Weiterbildungskurses erhalten Teilnehmer ein Zertifikat mit dem Vermerk unserer DIN ISO 29993 Zertifizierung.
Damit die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für alle Teilnehmer nicht nur gewährleistet, sondern auch attraktiv ist, überwachen wir die zu erlernenden Themen und setzen deren Aktualisierungen um.
Dazu bedienen wir uns der nachfolgenden aktuellen Fachliteratur.
Die Norm DIN ISO 29993:2018 ist relativ neu und ein Nachweis international akzeptierter Bildungsdienstleistungsqualität auf höchsten Niveau. Sie findet immer dann Anwendung, wenn die konkrete Lerndienstleistung mit einer hohen Qualität im Mittelpunkt steht und nicht nur das Management des Lerndienstleisters. Durch die erfolgreiche Zertifizierung als Lerndienstleister bieten wir unseren Teilnehmern somit die Möglichkeit selber eine qualifizierte Weiterbildung zu erhalten.
Nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Weiterbildungskurses erhalten Teilnehmer ein Zertifikat mit dem Vermerk unserer DIN ISO 29993 Zertifizierung.
Damit die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für alle Teilnehmer nicht nur gewährleistet, sondern auch attraktiv ist, überwachen wir die zu erlernenden Themen und setzen deren Aktualisierungen um.
Dazu bedienen wir uns der nachfolgenden aktuellen Fachliteratur.
Wir erarbeiteten daraus einen fundierten Fragenkatalog und entwickelten dann den jeweiligen Fachkurs. Das Fachwissen, welches wir Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter uns im Laufe der Jahre angeeignet haben, können wir so kontrollieren und trainieren. Dazu ist auch der Partner der IHK, der U-Form Verlag mit seinen umfangreichen Selbstlernmaterialien wie z. B. den Lernkarteikarten für angehende Immobilienkaufleute sehr hilfreich.
Unsere Patentlösung dies in selbst kontrollierbaren Lernerfolgskontrollen umzusetzen stellt die Grundlage unserer Weiterbildungskurse im begleiteten Selbststudium gem. §15 b Abs. 1 MaBV dar. Selbstverständlich erhalten Sie nach erfolgreicher Absolvierung Ihres Weiterbildungskurses die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung gem. §34c GewO.
Unser Angebot – Ihr Vorteil
Den richtigen Weiterbildungszeitraum herauszufinden und dann noch einen Kurs, der zeitlich flexibel in den Arbeitsalltag integriert werden kann, ist nicht einfach. Die verschiedenen Informationen sehr irritierend und die Auswahl scheint groß zu sein, noch dazu sind die Unterschiede enorm. Dabei sind es neben der Erfahrung des Anbieters die Details und Zusatzleistungen, die Ihre Weiterbildung zu einem Erfolgserlebnis machen. Wir nennen Ihnen hier gute Gründe, warum Sie Ihre Weiterbildungsverpflichtung bei Maklerbildung.online erfüllen sollten:
Weitere Informationen in unseren Infoboxen
Wir bieten jedem Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter die Möglichkeit, fachlich fundierte 10 Stunden oder 20 Stunden Weiterbildung zu absolvieren. Wir stehen damit als Wegbereiter des Selbstlernens mithilfe einer einfach anzuwendenden Plattform und nicht manipulierbaren Lernerfolgskontrollen im Netz.
Mit innovativen Impulsen und Neuerungen bedienen wir so das gesetzliche Anforderungsprofil der verpflichteten Weiterbildung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter.
Von Anfang an steht bei Maklerbildung.online die inhaltlich fundierte Qualität der Lehrgänge im Vordergrund.
Auf Grundlage der gesetzlich vorgegebenen Anforderungen entwickeln wir unsere 10 bzw. 20 Stunden Weiterbildungskurse selbst. Bei der Entwicklung unserer Weiterbildungskurse verlassen wir uns nicht nur auf unsere langjährigen Erfahrungen, sondern es wird mit Zustimmung der Branchen-Spezialisten und namhafter Fachverlage (z. B. Haufe, Sprengnetter, RM Rudolf Müller, U-Form Verlag, Walhalla usw.) deren aktuelle Fachliteratur zugrunde gelegt und den Gesetzesvorgaben zugeordnet. Das positive Feedback unserer Teilnehmer und das gute Ergebnis der DIN ISO Zertifizierung 29993:2018 bestätigen uns in unserem Bestreben, Ihnen die bestmöglichen Voraussetzungen für Ihre erfolgreiche 20-Stunden-Weiterbildung zu bieten.
Ein 20-Stunden-Weiterbildungskurs bei Maklerbildung.online macht Ihre verpflichtende Fortbildungspflicht gem. §34c GewO einfach:
Sie lernen ganz neben Ihrem üblichen Tagesablauf, wann Sie wollen, wo Sie wollen, ohne Anfahrtswege zu Seminaren – bequem im Büro, im Homeoffice oder unterwegs und erreichen unseren Support bei Bedarf jederzeit per Email.
Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Dabei ist es völlig egal ob Sie für 10 oder 20 Stunden Fortbildung einen Sachkundenachweis benötigen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen sehr gerne hilfreich zur Seite.
Jederzeit anmelden und sofort starten!
Sie wählen Ihren Kurs Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter oder Weiterbildung für Immobilienmakler aus und können sich sofort anmelden. Unmittelbar nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie Zugang zu Ihrem digitalen Lernprogramm. Sie können Ihren Account einrichten und je nach gewähltem Kurs, starten.
Sie benötigen dabei Unterstützung?
Die hilfreiche Fachliteratur wird Ihnen je nach gewähltem Kurs in der Anleitung angezeigt oder per Post zugeschickt.
Jetzt können Sie ganz nach Ihrem persönlichen Rhythmus den Lehrgang durcharbeiten.
Das begleitete Selbststudium eignet sich als eine der Qualifikationen für die gewerbliche Anmeldung bzw. für den Erwerb des Maklerscheins / der Makler-Erlaubnis nach § 34c zum beruflich Einstieg und ist ebenso bei der Anmeldung bzw. Erlaubniserteilung für Hausverwalter hilfreich. Wenn Sie bereits im Immobilienbereich tätig sind, können Sie durch diese Fortbildung Ihre Berufspraxis untermauern und gleichzeitig, je nach Vorgabe Ihrer erlaubniserteilenden Behörde, Ihre 20-Stunden- Weiterbildungspflicht erfüllen. Mit der Erklärung gem. § 34c dokumentieren Sie die Erfüllung Ihrer Weiterbildungsverpflichtung. Mit dem Abschluss Zertifikat vermitteln Sie Ihren Kunden Kompetenz und Zuverlässigkeit.
Sie können diesen gesetzlich geforderten und erfolgreich absolvierten Kurs in vielen Bereichen der Immobilienbranche nachweisen um zum Beispiel bei Maklerbüros im Verkauf oder in der Vermietung beruflich tätig zu werden. Oder Sie können diese Bescheinigung bei einem Wohnimmobilienverwalter vorweisen um dort in der Verwaltung tätig zu werden.
Auch wenn Sie eine freie Mitarbeit anstreben oder ein eigenes Maklerbüro eröffnen, können Sie sich mit diesem Kurs das erforderliche Wissen aneignen je nach Berufswahl und gewähltem Kurs.
In den hier verfügbaren 20-Stunden-Weiterbildungskursen bilden Sie sich den gesetzlichen Anforderungen entsprechend in allen geforderten Themen für Immobilienmakler und für Wohnimmobilienverwalter weiter. Neben den allgemeinen kaufmännischen Grund-Kenntnissen vermitteln wir Ihnen spezifisches Wissen der Immobilienwirtschaft. Dazu zählen vor allem der Verkauf oder die Vermietung von Grundstücken sowie das Verwalten von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Sie trainieren alle berufsspezifischen Themen, die rechtlichen Aspekte und die Verkaufsabwicklung. Sie frischen Ihr Wissen auf über die Grundlagen des Maklergeschäftes, rechtliche Grundlagen, Kaufvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Grundlagen Immobilien und Steuern, Makler- und Bauträgerverordnung, die Kundenberatung, aktualisierte Gesetze und Verordnungen nach den Vorgaben und Anforderungen der MaBV bzw. dem § 15b Anlage 1 und über die Grundlagen der Finanzierungen.
Durch unser entwickeltes Verfahren bearbeiten Sie je nach Bedarf mit Hilfe der Fachliteratur Ihre ganz persönlichen Lernerfolgskontrollen – damit trainieren oder aktualisieren Sie im begleiteten Selbststudium Ihr nötiges Wissen für den Berufsalltag als Immobilienmakler oder als Wohnimmobilienverwalter.
Diese Kurse sind sowohl im Büro als auch zu Hause oder unterwegs durchführbar. Dazu benötigen Sie nur einen kleinen Arbeitsbereich. Neben Ihrem Medium (PC/Laptop/Mobiltelefon/Tablet) fürs mobile bearbeiten benötigen Sie einen handelsüblichen Drucker zum Ausdrucken der heruntergeladenen Belege und je nach Bedarf Ihr Schulungsmaterial. Dieses kann physisch als auch in digitaler Form zur Unterstützung der Lernübungen herangezogen werden.
Sie sollten technisch in der Lage sein die Download-Dokumente auszudrucken oder diese abzuspeichern um jederzeit auf die Dokumente zugreifen zu können. Dazu reicht ein handelsübliches Office Programm, welches auf Ihrem Computer installiert sein sollte.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 552 — 554)
(Fundstelle: Gesetze im Internet/ Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz/MaBV Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2018 Teil I Nr. 16, §15b Weiterbildung: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/__15b.html )
Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/anlage_1.html
Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV) § 15b Weiterbildung
(1) Wer nach § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung zur Weiterbildung verpflichtet ist, muss sich fachlich entsprechend seiner ausgeübten Tätigkeit weiterbilden. Die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung sind an den Vorgaben der Anlage 1 auszurichten. Die Weiterbildung kann in Präsenzform, in einem begleiteten Selbststudium, durch betriebsinterne Maßnahmen des Gewerbetreibenden oder in einer anderen geeigneten Form erfolgen. Bei Weiterbildungsmaßnahmen in einem begleiteten Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung erforderlich. Der Anbieter der Weiterbildung muss sicherstellen, dass die in Anlage 2 aufgeführten Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme eingehalten werden. Der Erwerb eines Ausbildungsabschlusses als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau oder eines Weiterbildungsabschlusses als Geprüfter Immobilienfachwirt oder Geprüfte Immobilienfachwirtin gilt als Weiterbildung.
(2) Die zur Weiterbildung verpflichteten Gewerbetreibenden sind verpflichtet, nach Maßgabe des Satzes 2 Nachweise und Unterlagen zu sammeln über Weiterbildungsmaßnahmen, an denen sie und ihre zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten teilgenommen haben. Aus den Nachweisen und Unterlagen müssen mindestens ersichtlich sein:
1. Name und Vorname des Gewerbetreibenden oder der Beschäftigten,
2. Datum, Umfang, Inhalt und Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme sowie
3. Name und Vorname oder Firma sowie Adresse und Kontaktdaten des in Anspruch genommenen Weiterbildungsanbieters.
Die in Satz 1 genannten Nachweise und Unterlagen sind fünf Jahre auf einem dauerhaften Datenträger vorzuhalten und in den Geschäftsräumen aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt wurde.
(3) Die für die Erlaubniserteilung zuständige Behörde kann anordnen, dass der Gewerbetreibende ihr gegenüber eine unentgeltliche Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht in den vorangegangenen drei Kalenderjahren durch ihn und seine zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten abgibt. Die Erklärung kann elektronisch erfolgen.
(4) Für zur Weiterbildung verpflichtete Gewerbetreibende und ihre zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten, die im Besitz eines Ausbildungsabschlusses als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau oder eines Weiterbildungsabschlusses als Geprüfter Immobilienfachwirt oder Geprüfte Immobilienfachwirtin sind, beginnt die Pflicht zur Weiterbildung drei Jahre nach Erwerb des Ausbildungs- oder Weiterbildungsabschlusses.
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 552 — 554)
(Fundstelle Gesetze im Internet/ Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz/ https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/anlage_1.html)
Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter
(Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV)
Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)
1. Kundenberatung
1.1 Serviceerwartungen des Kunden
1.2 Besuchsvorbereitung/Kundengespräch/Kundensituation
1.3 Kundenbetreuung
2. Grundlagen des Maklergeschäfts
2.1 Teilmärkte des Immobilienmarktes
2.2 Preisbildung am Immobilienmarkt
2.3 Objektangebot und Objektanalyse
2.4 Die Wertermittlung
2.5 Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
2.6 Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
2.7 Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
3. Rechtliche Grundlagen
3.1 Bürgerliches Gesetzbuch
3.1.1 Allgemeines Vertragsrecht
3.1.2 Maklervertragsrecht
3.1.3 Mietrecht
3.1.4 Grundstückskaufvertragsrecht
3.1.5 Bauträgervertragsrecht
3.2 Grundbuchrecht
3.3 Wohnungseigentumsgesetz
3.4 Wohnungsvermittlungsgesetz
3.5 Zweckentfremdungsrecht
3.6 Geldwäschegesetz
3.7 Makler- und Bauträgerverordnung
3.8 Informationspflichten des Maklers
3.8.1 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
3.8.2 Telemediengesetz
3.8.3 Preisangabenverordnung
3.8.4 Energieeinsparverordnung
4. Wettbewerbsrecht
4.1.1 Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
4.1.2 Unzulässige Werbung
5. Verbraucherschutz
5.1.1 Grundlagen des Verbraucherschutzes
5.1.2 Schlichtungsstellen
5.1.3 Datenschutz
6. Grundlagen Immobilien und Steuern
6.1 Einkommensteuern
6.2 Körperschaftsteuern
6.3 Gewerbesteuer
6.4 Umsatzsteuer
6.5 Bewertungsgesetzabhängige Steuern
6.6 Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern)
7. Grundlagen der Finanzierung
7.1 Allgemeine Investitionsgrundlage und Finanzierungsrechnung
7.2 Kostenerfassung
7.3 Eigenkapital und Kapitaldienstfähigkeit
7.4 Kosten einer Finanzierung
7.5 Kreditsicherung und Beleihungsprüfung
7.6 Förderprogramme, Wohnriester
7.7 Absicherung des Kreditrisikos im Todesfall
7.8 Steuerliche Aspekte der Finanzierung
1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
1.1 Lebenszyklus der Immobilie
1.2 Abgrenzung Facilitymanagement- Gebäudemanagement
1.3 Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
1.4 Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
1.5 Umwelt und Energiethemen im Immobilienbereich
2. Rechtliche Grundlagen
2.1 Bürgerliches Gesetzbuch
2.1.1 Allgemeines Vertragsrecht
2.1.2 Mietrecht
2.1.3 Werkvertragrecht
2.1.4 Grundstücksrecht
2.2 Grundbuchrecht
2.3 Wohnungseigentumsgesetz
2.4 Rechtsdienstleistungsgesetz
2.5 Zweckentfremdungsgesetz
2.6 Makler- und Bauträgerverordnung
2.7 Betriebskostenverordnung
2.8 Heizkostenverordnung
2.9 Trinkwasserverordnung
2.10 Wohnflächenverordnung
2.11 Grundzüge des Mietprozess- und Zwangsvollstreckungsrechts
2.12 Informationspflichten des Verwalters
2.12.1 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
2.12.2 Telemediengesetz
2.12.3 Preisangabenverordnung
2.12.4 Energieeinsparverordnung
3. Kaufmännische Grundlagen
3.1 Allgemeine kaufmännische Grundlagen
3.1.1 Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung
3.1.2 Externes und internes Rechnungswesen
3.2 Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters
3.2.1 Sonderumlagen/Instandhaltungsrücklage
3.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
3.2.3 Hausgeld, Mahnwesen
3.3 Spezielle kaufmännische Grundlagen des Mietverwalters
3.3.1 Rechnungswesen
3.3.2 Verwaltung von Konten
3.3.3 Bewirtschaftung
4. Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten
4.1 Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
4.2 Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
4.3 Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
4.4 Pflichten des WEG-Verwalters
4.4.1 Durchführung von Eigentümerversammlungen
4.4.2 Beschlussfassung
4.4.3 Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
4.5 Sonstige Aufgaben des WEG-Verwalters
4.5.1 Verwalterbestellung, Verwaltervertrag
4.5.2 Verwaltungsbeirat
4.5.3 Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
4.6 Objektmanagement
5. Verwaltung von Mietobjekten
5.1 Bewirtschaftung von Mietobjekten
5.2 Objektmanagement
5.3 Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
5.4 Sonstige Aufgaben des Mietverwalters
5.4.1 Vermietung
5.4.1.1 Mieterauswahl
5.4.1.2 Ausgestaltung des Mietvertrages
5.4.1.3 Mieterhöhungen und Mietsicherheiten
5.4.2 Allgemeine Verwaltung der Mietwohnung
5.4.2.1 Bearbeitung von Mängelanzeigen
5.4.2.2 Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
5.4.2.3 Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen
6. Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung
6.1 Baustoffe und Baustofftechnologie
6.2 Haustechnik
6.3 Erkennen von Mängeln
6.4 Verkehrssicherungspflichten
6.5 Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanung; modernisierende Instandhaltung
6.6 Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
6.7 Altersgerechte und barrierefreie Umbauten
6.8 Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln
6.9 Dokumentation
7. Wettbewerbsrecht
7.1.1 Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
7.1.2 Unzulässige Werbung
8. Verbraucherschutz
8.1.1 Grundlagen des Verbraucherschutzes
8.1.2 Schlichtungsstellen
8.1.3 Datenschutz