Mietverwalter aufgepasst! NEU: Vermieten und Verwalten (VUV20V) - 20 Stunden Kurs
Zum Einführungspreis für die ersten 20 Anmeldungen (statt 495,- €)
für nur 295,- €
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Die Fortbildungskurse für Wohnimmobilienverwalter beinhalten eine Themenauswahl aus den gesetzlichen Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1) B. Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter. Unsere Kurse ermöglichen damit die Weiterbildungspflicht gem. §34c GewO und die gesetzlichen Anforderungen der MaBV zu erfüllen.
Hier erlangen Sie Wissen über aktuelle Gesetze und lernen diese zu verstehen, sich diese zu verinnerlichen und schließlich in der Praxis anzuwenden. Dabei werden die Themen in verschiedenen Lernbereichen aufgearbeitet.
Nach Abschluss erhalten Sie kostenlos das Zertifikat und die gesetzliche Erklärung im Download
Viel Erfolg!
Kurskennung: CKM20V
Vertiefen Sie das Mietverwalter-Wissen und lernen Sie neue Verordnungen kennen.
497,- €
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Kurskennung: HV-WR-20h
Aktualisieren Sie Ihr Wissen über die neue WEG-Reform – 01.Dezember 2020
499,- €
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Kurskennung: HV-WP-20h
Lernen Sie u. a. das neue WEG-Gesetz kennen und schließlich in der Praxis anzuwenden.
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Kurskennung: BAU20V
Lernen Sie Bauschäden zu erkennen und zu bewerten.
499,- €
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Kurskennung: HV-MKT1-20h
Lernen Sie erste Marketingprinzipien für Wohnimmobilienverwalter erfolgreich anzuwenden.
499,- €
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Kurskennung: HV-MKT2-20h
Lernen Sie weitere Marketingprinzipien für Wohnimmobilienverwalter erfolgreich anzuwenden.
499,- €
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Kurskennung: VUV20V
Vertiefen Sie Ihr Wissen im Bereich Vermietung und informieren Sie sich über neue Gesetze und Verordnungen.
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Kurskennung: VUV20V
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Kurskennung: CKM10V
Vertiefen Sie das Mietverwalter-Wissen und lernen Sie neue Verordnungen kennen.
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Kurskennung: HV-WR-10h
Aktualisieren Sie Ihr Wissen über die neue WEG-Reform – 01.Dezember 2020
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Kurskennung: BAU10V
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 552 — 554)
(Fundstelle: Gesetze im Internet/ Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz/MaBV Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2018 Teil I Nr. 16, §15b Weiterbildung: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/__15b.html )
Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/anlage_1.html
Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV) § 15b Weiterbildung.
(1) Wer nach § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung zur Weiterbildung verpflichtet ist, muss sich fachlich entsprechend seiner ausgeübten Tätigkeit weiterbilden. Die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung sind an den Vorgaben der Anlage 1 auszurichten. Die Weiterbildung kann in Präsenzform, in einem begleiteten Selbststudium, durch betriebsinterne Maßnahmen des Gewerbetreibenden oder in einer anderen geeigneten Form erfolgen. Bei Weiterbildungsmaßnahmen in einem begleiteten Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung erforderlich. Der Anbieter der Weiterbildung muss sicherstellen, dass die in Anlage 2 aufgeführten Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme eingehalten werden. Der Erwerb eines Ausbildungsabschlusses als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau oder eines Weiterbildungsabschlusses als Geprüfter Immobilienfachwirt oder Geprüfte Immobilienfachwirtin gilt als Weiterbildung.
(2) Die zur Weiterbildung verpflichteten Gewerbetreibenden sind verpflichtet, nach Maßgabe des Satzes 2 Nachweise und Unterlagen zu sammeln über Weiterbildungsmaßnahmen, an denen sie und ihre zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten teilgenommen haben. Aus den Nachweisen und Unterlagen müssen mindestens ersichtlich sein:
1. Name und Vorname des Gewerbetreibenden oder der Beschäftigten,
2. Datum, Umfang, Inhalt und Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme sowie
3. Name und Vorname oder Firma sowie Adresse und Kontaktdaten des in Anspruch genommenen Weiterbildungsanbieters.
Die in Satz 1 genannten Nachweise und Unterlagen sind fünf Jahre auf einem dauerhaften Datenträger vorzuhalten und in den Geschäftsräumen aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt wurde.
(3) Die für die Erlaubniserteilung zuständige Behörde kann anordnen, dass der Gewerbetreibende ihr gegenüber eine unentgeltliche Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht in den vorangegangenen drei Kalenderjahren durch ihn und seine zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten abgibt. Die Erklärung kann elektronisch erfolgen.
(4) Für zur Weiterbildung verpflichtete Gewerbetreibende und ihre zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten, die im Besitz eines Ausbildungsabschlusses als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau oder eines Weiterbildungsabschlusses als Geprüfter Immobilienfachwirt oder Geprüfte Immobilienfachwirtin sind, beginnt die Pflicht zur Weiterbildung drei Jahre nach Erwerb des Ausbildungs- oder Weiterbildungsabschlusses.
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 552 — 554)
(Fundstelle Gesetze im Internet/ Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz/ https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/anlage_1.html)
Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter
(Makler- und Bauträgerverordnung – MaBV)
Anlage 1 (zu § 15b Absatz 1)
B. Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter
1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
1.1 Lebenszyklus der Immobilie
1.2 Abgrenzung Facilitymanagement- Gebäudemanagement
1.3 Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
1.4 Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
1.5 Umwelt und Energiethemen im Immobilienbereich
2. Rechtliche Grundlagen
2.1 Bürgerliches Gesetzbuch
2.1.1 Allgemeines Vertragsrecht
2.1.2 Mietrecht
2.1.3 Werkvertragrecht
2.1.4 Grundstücksrecht
2.2 Grundbuchrecht
2.3 Wohnungseigentumsgesetz
2.4 Rechtsdienstleistungsgesetz
2.5 Zweckentfremdungsgesetz
2.6 Makler- und Bauträgerverordnung
2.7 Betriebskostenverordnung
2.8 Heizkostenverordnung
2.9 Trinkwasserverordnung
2.10 Wohnflächenverordnung
2.11 Grundzüge des Mietprozess- und Zwangsvollstreckungsrechts
2.12 Informationspflichten des Verwalters
2.12.1 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
2.12.2 Telemediengesetz
2.12.3 Preisangabenverordnung
2.12.4 Energieeinsparverordnung
3. Kaufmännische Grundlagen
3.1 Allgemeine kaufmännische Grundlagen
3.1.1 Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung
3.1.2 Externes und internes Rechnungswesen
3.2 Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters
3.2.1 Sonderumlagen/Instandhaltungsrücklage
3.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
3.2.3 Hausgeld, Mahnwesen
3.3 Spezielle kaufmännische Grundlagen des Mietverwalters
3.3.1 Rechnungswesen
3.3.2 Verwaltung von Konten
3.3.3 Bewirtschaftung
4. Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten
4.1 Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
4.2 Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
4.3 Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
4.4 Pflichten des WEG-Verwalters
4.4.1 Durchführung von Eigentümerversammlungen
4.4.2 Beschlussfassung
4.4.3 Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
4.5 Sonstige Aufgaben des WEG-Verwalters
4.5.1 Verwalterbestellung, Verwaltervertrag
4.5.2 Verwaltungsbeirat
4.5.3 Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
4.6 Objektmanagement
5. Verwaltung von Mietobjekten
5.1 Bewirtschaftung von Mietobjekten
5.2 Objektmanagement
5.3 Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
5.4 Sonstige Aufgaben des Mietverwalters
5.4.1 Vermietung
5.4.1.1 Mieterauswahl
5.4.1.2 Ausgestaltung des Mietvertrages
5.4.1.3 Mieterhöhungen und Mietsicherheiten
5.4.2 Allgemeine Verwaltung der Mietwohnung
5.4.2.1 Bearbeitung von Mängelanzeigen
5.4.2.2 Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
5.4.2.3 Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen
6. Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung
6.1 Baustoffe und Baustofftechnologie
6.2 Haustechnik
6.3 Erkennen von Mängeln
6.4 Verkehrssicherungspflichten
6.5 Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanung; modernisierende Instandhaltung
6.6 Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
6.7 Altersgerechte und barrierefreie Umbauten
6.8 Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln
6.9 Dokumentation
7. Wettbewerbsrecht
7.1.1 Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
7.1.2 Unzulässige Werbung
8. Verbraucherschutz
8.1.1 Grundlagen des Verbraucherschutzes
8.1.2 Schlichtungsstellen
8.1.3 Datenschutz
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